WILLKOMMEN – VEREIN ECKSTEIN 

Alle Sozialpädagogischen Wohngruppen des Vereins Eckstein sind professionell geführte Institutionen, vom jeweiligen Kanton anerkannt und im Besitz einer entsprechenden Betriebsbewilligung. Sie unterstehen der kantonalen Heimaufsicht und sind von der interkantonalen Heimvereinbarung (IVSE) anerkannt.

Jede Wohngruppe arbeitet nach ihrem eigenen Konzept, pflegt einen eigenen Lebensstil und entscheidet autonom. Sie sind rechtlich sowie finanziell unabhängig voneinander.

Unsere Sozialpädagogischen Wohngruppen mit familiären Strukturen:

SAT Kids

  • Aufnahmealter: 0 bis 12-jährige (auch Geschwister)
  • Langfristige Aufenthalte (bis Schul- oder Berufsabschluss möglich)
  • Besuch der öffentlichen Schule
  • In der Regel bestehen aufgrund der familiären Ausgangslagen Kinderschutzmassnahmen im Sinne von Art. 308/310 ZGB oder Art. 312 ZGB
  • Die Kostengutsprache muss durch die einweisende Behörde gewährleistet sein
  • Die einweisende Behörde hat im Vorfeld die Richtigkeit der Platzierung abgeklärt
  • Aufnahmealter: 0 bis 12-jährige (auch Geschwister)
  • Langfristige Aufenthalte (bis Schul- oder Berufsabschluss möglich)
  • Besuch der öffentlichen Schule
  • In der Regel bestehen aufgrund der familiären Ausgangslagen Kinderschutzmassnahmen im Sinne von Art. 308/310 ZGB oder Art. 312 ZGB
  • Die Kostengutsprache muss durch die einweisende Behörde gewährleistet sein
  • Die einweisende Behörde hat im Vorfeld die Richtigkeit der Platzierung abgeklärt

SOZIALPÄDAGOGISCHE PFLEGEFAMILIE STÖRCHLI

  • Kinder können von Geburt bis ca. 12 Jahre aufgenommen werden
  • Wenn möglich werden langfristige Platzierungen angestrebt

  • Kinder können von Geburt bis ca. 12 Jahre aufgenommen werden
  • Wenn möglich werden langfristige Platzierungen angestrebt

SOZIALPÄDAGOGISCHE PFLEGEFAMILIE STÖRCHLI

SOZIALPÄDAGOGISCHE LEBENSGEMEINSCHAFT GUETGRUND

Aufgenommen werden Kinder ab ca. 5 Jahren, die von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt und/oder von Vernachlässigung betroffen sind und die eine behördlich angeordnete Fremdplatzierung brauchen, weil sie:

  • Schutz benötigen 
  • einen kleinen, familiären Rahmen brauchen
  • einer spezifisch entwicklungsfördernden Pädagogik bedürfen, um sich optimal entwickeln zu können
  • für einen längeren Zeitraum nicht in ihrer angestammten Familie aufwachsen können, weil weder eine familiäre und schützende Struktur noch konstante Bezugspersonen gewährleistet sind,
  • die aber dennoch in der Lage sind, die öffentliche Schule zu besuchen und dazu eine verlässliche Begleitung brauchen

Aufgenommen werden Kinder ab ca. 5 Jahren, die von psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt und/oder von Vernachlässigung betroffen sind und die eine behördlich angeordnete Fremdplatzierung brauchen, weil sie:

  • Schutz benötigen 
  • einen kleinen, familiären Rahmen brauchen
  • einer spezifisch entwicklungsfördernden Pädagogik bedürfen, um sich optimal entwickeln zu können
  • für einen längeren Zeitraum nicht in ihrer angestammten Familie aufwachsen können, weil weder eine familiäre und schützende Struktur noch konstante Bezugspersonen gewährleistet sind,
  • die aber dennoch in der Lage sind, die öffentliche Schule zu besuchen und dazu eine verlässliche Begleitung brauchen

HABEN SIE FRAGEN?

Bei einer Platzierungsanfrage wenden Sie sich telefonisch oder via Email an die jeweilige Institutionsleitung.